Hinweis zur Entsorgung von nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen

Nach § 15 Abs 1 S. 5 VerpackG sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über Folgendes zu informieren:

  • Unser Unternehmen hat zur Erfüllung der Rücknahmepflichten für nicht-beteiligungspflichtigen Verpackungen (insbesondere Transport- und Gewerbeverpackungen) einen Servicevertrag mit der Landbell GmbH abgeschlossen. Dadurch haben auch Sie als in der Lieferkette nachfolgender Vertreiber das Recht, der Landbell GmbH anzuzeigen, dass diese Ihre nicht-beteiligungspflichtigen Verpackungen vor Ort zurücknimmt.
  • Sinn und Zweck der Rücknahme dieser nicht-beteiligungspflichtigen Verpackungen ist es, dazu beizutragen, die Erreichung der von der EU vorgegebenen Verwertungsziele zu erleichtern.

Sollten Sie als Händler also Bedarf haben, dass unsere an Sie gelieferten, nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen vor Ort zurückgenommen werden, bitten wir Sie, sich bei uns zur Vereinbarung eines Termins zur Rücknahme Ihrer Verpackungen zu melden.